Ein Schritt zu weit

Jan Bosschaart über das Für und Wider zur Privatisierung märkischer Seen

Man kann sie ja verstehen, die Sorgen der Fischer: Als Verpächter der Fischereirechte war der Bund in Gestalt der von ihr beauftragten BVVG ein verlässlicher Partner. Die Pachten galten als angemessen, Vertragsverlängerungen waren meist nur eine Formalie. Das Verhalten künftiger privater See-Eigner hingegen ist im Voraus schwer kalkulierbar: Wollen sie ihre Seen selbst bewirtschaften? Oder verpachten sie diese weiter – und wenn, zu welchen Konditionen? Das Land muss sich diese Sorgen nicht zu eigen machen, sondern kann elegant mit dem Finger nach Berlin zeigen und darüber hinaus „Willkommen in der Marktwirtschaft!“ rufen.
Auch wenn man es sich in der Staatskanzlei damit möglicherweise zu einfach macht: Vom Steuerzahler zu fordern, er müsse die Seen erwerben, damit die Fischer verlässliche Pachtbedingungen vorfinden, geht einen Schritt zu weit. In den meisten anderen Branchen müssen schließlich auch marktübliche Pacht bezahlt oder Eigentum erworben werden – sei es nun im Wald und auf dem Feld oder in der Industrie. Und solange Zäune um Seen verboten sind, dürfte es Touristen auch egal sein, wem das Idyll, das sie genießen, eigentlich gehört.

Erschienen am 24.01.2008

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